Bewusstsein fördert die Integration des risikobewussten Denkens und
Handelns in die unternehmerische Praxis. Den leitenden Mitarbeitern kommt die
entscheidende Rolle zu, die Wahrnehmungsfähigkeit der
Handelnden zu fokussieren und zu fördern. Sie müssen verantwortlich
Instrumente und Abläufe bereitstellen, um den Praxistransfer
sicherzustellen.
Bereits bewährte Systeme sollten einbezogen und erweitert werden.
Ich biete Organisationen individuelle Schulungen und Beratung für den
innerbetrieblichen Aufbau und zur Integration von Risikomanagementinstrumenten
an.
Die gemeinsame Bedarfsanalyse bildet die Basis für die konkrete Planung von
Maßnahmen und daraus abzuleitender Ziele. Lösungsorientierte Schritte
werden abgestimmt und projektiert.
Zu meinen Angeboten gehören:
- Grundlagenschulung zum praktischen Risikomanagement gemäß ISO
31000
- Schulungen zu anwendungsorientierten Qualitätsmethoden im
Risikomanagement
- Erweiterte Ausbildung von Mitarbeitern mit Verantwortung
- Schulung zur Durchführung von Risikoaudits
- Schulungen für Projektleiter zum proaktiven Projektmanagement von
Risikomanagementsystemeinführung
- Teamtrainings: Führen von schwierigen Gesprächen
- Bedarfsorientierte, punktuelle Unterstützung im innerbetrieblichen
Aufbau eines Risikomanagementsystems
- Durchführung von Risikoaudits
- Durchführung von Risikoanalysen und Bewertungen
- Anleitung und Coaching im Risikomanagementprozess
- Aufbau von CIRS Teams
Ziele meiner Risikoberatung sind:
- Förderung der praktischen Umsetzung von Risikomanagement
- Vermeidung von Gefahren im praktischen Alltag durch Bewusstseinsförderung
- Förderung der Patientensicherheit
Aktuelle Anforderungen im Risikomanagement - Gesundheit und Soziales
Die Patientenversorgung ist durch hoch spezialisiertes Fachwissen, den Einsatz
umfassender Diagnostik und moderner Therapie, der Verzahnung zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung sowie der
Forderung nach effizienter Durchführung der Prozesse geprägt. Die Folge
ist eine Vielfalt an Schnittstellenübergänge und wechselnden Personen in
der Versorgung und Behandlung.
Diese Komplexität bringt Gefahren mit sich. Die konkreten Ursachen können
sehr verschieden sein. Aus einer gefährdenden Situation resultiert ein
potenzielles Risiko für einen Fehler.
Ein geeignetes Management muss dafür sorgen, dass das Risiko entweder frühzeitig
erkannt und vermieden oder nach Auftreten schnellstmöglich behoben wird.
Aufgrund der zunehmenden Dynamik und der Komplexität von Versorgungsprozessen
in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen braucht die Vermeidung von Gefahren einer
fokussierten Beachtung.
Organisatorische Risiken, durch zu Versorgende mitgebrachte Risiken und der
Existenzkampf unter den Einrichtungen werden zunehmend zur Belastung.
Gesetzliche Grundlagen
Im April 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen grundsätzlichen
Beschluss über die Änderung der Vereinbarung gemäß §137 Abs. 1
Satz 3 Nr. 1 SGB V getroffen. Die grundsätzlichen Anforderungen an ein
einrichtungsinternes
Qualitätsmanagement für nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
werden erweitert. Die bisherigen Anforderungen des §137 Absatz 1d Satz 1 SGB V
werden in §5 b um das Risikomanagement sowie interne und externe
Fehlermeldesysteme
(Konkretisierung im Jahr 2016) ausgedehnt.
Was muss umgesetzt werden?
Krankenhäuser sind verpflichtet, auf der Grundlage des Gesetzes zur
Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ein patientenorientiertes
Beschwerdemanagement anzubieten und durchzuführen.
Bestehende Anforderungen werden um ein Risikomanagementsystem und ein
Fehlermeldesystem in der Organisationen erweitert.
Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement und ein
einrichtungsinternes sowie die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden
Fehlermeldesystemen sind zu implementieren.
Was sind die erforderlichen Schritte dazu?
Im Fokus steht die Vermeidung von Fehlern, das rechtzeitige Erkennen von
Gefahren und die damit verbundenen Präventivmaßnahmen.
Neben den betriebswirtschaftlichen müssen die ablaufspezifischen Risiken
jederzeit beobachtet und Gefahren durch geeignete Maßnahmen möglichst
reduziert werden.
Für Gesundheitseinrichtungen hat sich gesetzlicher Handlungsbedarf zur
verbindlichen Einführung von Risikomanagementsystemen ergeben. Zu den
bestehenden Regelungen für das Qualitätsmanagement
werden von Gesundheitseinrichtungen Maßnahmen zum Risikomanagement und zur
Patientensicherheit erwartet. Die Methoden zum Risikomanagement sollen
innerbetrieblich verankert werden.
Die Grundprinzipien des Risikomanagements geben Wegweisung: Maßnahmen zum
systematischen Erkennen, Analysieren und Bewerten von Gefahren und Risiken und
die Übernahme der Erkenntnisse in das innerbetriebliche
Verbesserungswesen. Nach Risikoeintritt sind die Ursachen für die
Organisation mit geeigneten Instrumenten zu analysieren.
Was ist nun zu tun?
Gesundheitseinrichtungen müssen eine sinnvolle Vorgehensweise und geeignete
Lösungen und Instrumente zum Risikomanagement einführen. Die Praktiker
in den patientennahen Bereichen müssen beginnen,
deren Anwendung zu verstehen. Alle weiteren Bereiche sind sukzessive zu
integrieren. Bestehende QM-Regelungen und geeignete Arbeitstools sind
einzubeziehen. Die Verantwortlichen müssen sich vor allem auf die
Förderung der Instrumente und Methoden fokussieren und diese im
Arbeitsalltag nutzbar bereitstellen.
Ein proaktives Projektmanagement muss die Einführung des Risikomanagements
gut unterstützen. Diese Anforderungen stellt eine zusätzliche
Belastung für alle Beteiligten dar. Daher sollten die
Grundprinzipien des Veränderungsmanagements beachtet werden.
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